Aktuelles

Motorradfahren ist eine Lei­den­schaft, die viele Menschen rund um die Welt be­geis­tert und mit­ei­nan­der teilen. Auch wir ha­ben uns der Zweiradtechnik mit Hin­ga­be ge­wid­met und möchten Sie hier über aktuelle Angebote aus unserem Betrieb in­for­mie­ren.

Hier informieren wir Sie zudem auch immer gerne darüber, was es in der Motor­rad­bran­che und in der Freien Motorradwerkstatt neues gibt.

Praktikum

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18.12.2020, 10:26

Custom Bike

Test   mehr


22.04.2020, 16:15

Praktikum im Motorradkeller Berlin

Dein Herz schlägt für Motorräder genauso wie unseres? Du möchtest Erfahrungen in einer der renommiertesten Motorradwerkstätten Berlins sammeln und eventuell später sogar übernommen werden? Prima, denn wir...   mehr




Motorradmechaniker - Zweiradmechaniker (m/w/d) - auch ungelernt bzw. Quereinsteiger

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22.04.2020, 16:13

Motorradmechaniker - Zweiradmechaniker (m/w/d) - auch ungelernt bzw. Quereinsteiger

Zweiräder sind unsere Leidenschaft seit dem 01.04.2008. Wir reparieren, restaurieren oder tunen Motorräder aller Marken. Zur Unterstützung unserer Werkstatt suchen wir Dich! Du hast eine abgeschlossene...   mehr




Tough Times need strong Responses – Special Deal!

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08.04.2020, 12:03

Tough Times need strong Responses – Special Deal!

Liebe Freunde, lasst uns in dieser schweren Zeit zusammenhalten! Gemeinsam mit unserem Partner KessTech haben wir ein tolles Angebot für Euch, dass Euch den Start in die Motorradsaison trotz weltweiter...   mehr





Angebot

02.04.2020 16.24 Uhr  Update

Lieber Freund, lieber Kunde, lieber Zweiradbegeisterter, da uns Deine Gesundheit sehr am Herzen liegt, haben wir unsere Ausstellungs- und Verkaufsräume aktuell für den Publikumsverkehr geschlossen. Was aber nicht weiter schlimm ist – denn: Den in unserer Werkstatt sind wir uneingeschränkt für Dich und Dein Bike da! Reifenwechsel? Kein Problem! Kundendienst? Machen wir! Defekt? Bringen wir schnellstmöglich in Ordnung! Wir sind werktags von 10 bis 18 Uhr für alle Servicearbeiten an Deinem Bike für Dich da. Den Service-Termin und den Auftragsumfang besprechen wir gerne am Telefon mit Dir – Tel. 030/887 65 865 oder gibt uns einfach via E-Mail Bescheid (office@motorradkeller.de ) Wenn Termin und Werkstattleistung geklärt sind, stellst Du Dein Fahrzeug einfach rechtzeitig bei uns auf dem Hof ab, steckst Schlüssel und Papiere in ein Kuvert und wirfst es zusammen mit Deiner Telefonnummer in unseren Briefkasten. Um den Rest kümmern wir uns. Du hast keine Zeit, selbst vorbeizukommen? Macht nichts! Wir holen das Fahrzeug auch gerne bei Dir ab und bringen es nach seinem Besuch bei uns wieder bei Dir vorbei. Diese Leistung kostet dich nur einen kleinen finanziellen Beitrag. Wir freuen uns auf Dich! Das Motorradkeller Team


Neuigkeiten


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29.03.2019

Warum sollen Sie Motorrad-Schutzkleidung tragen?


Auch bei heißen Temperaturen sollten Motorradfahrer auf Schutzkleidung achten.

Sonst müssen sie selbst bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit Kürzungen ihrer Ansprüche wegen Mitverschuldens rechnen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Brandenburg hervor. Im vorliegenden Fall ist es zu einem schweren Zusammenstoß zwischen einem Autofahrer und einem Motorrad gekommen.
Unstrittig traf den Biker keine Schuld. Er forderte Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro sowie eine Rente von monatlich 250 Euro.
Das Landgericht und das Oberlandesgericht hielten dagegen 14 000 Euro für ausreichend.
Der Biker hatte schwere Verletzungen, Prellungen und Platzwunden am Bein, die operiert werden mussten.
Nach Ansicht der Richter wären diese Verletzungen nicht oder zumindest nicht so schwer gewesen, wenn er Motorradschutzkleidung statt lediglich einer Stoffhose getragen hätte. Die Richter wiesen darauf hin, dass bei Motorradunfällen mit einer Quote von 80 Prozent besonders die Beine betroffen sind. Es gibt kein Gesetz, Motorradschutzkleidung zu tragen. Die allgemeinen Sorgfaltspflicht sei aber gerade wegen der besonderen Verletzungsgefahr normale Bekleidung unverantwortlich.
Deshalb käme in solchen Fällen ein deutliches Mitverschulden zum Tragen. Seine Bewertung dehnte das Gericht ausdrücklich auch auf „kleine Maschinen“ aus (OLG Brandenburg, Az.: 12 U 29/09// DAR 2009,649).
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